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Allgemeine Verkaufsbedingungen und allgemeine Lieferbedingungen

Hofmann Gastronomiepartner GmbH

1. HOFMANN verkauft nur an gewerbliche Kunden. Mit der Bestellung erklärt der Kunde, dass die Ware zur Verwendung in seinem gewerblichen Unternehmen bestimmt ist.

2. Auf die Preise von HOFMANN werden keine Rabatte, auf Rechnungsbeträge wird kein Skontoabzug gewährt, da ein branchenüblicher Nachlass bereits bei der Preiskalkulation berücksichtigt wurde. Es handelt sich um Nettopreise, die sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verstehen.

3. HOFMANN liefert auf Rechnung innerhalb von 48 Stunden, Lieferfähigkeit der Ware und Bonität des Bestellers vorausgesetzt. Bei Erstkunden behalten wir uns vor, per Vorkasse zu liefern.

4. Wir berechnenfür für Verpackung,Versicherung und Transport pauschal EURO 7,90.
Gilt ausschließlich für das Festland, ohne Inselzustellung oder Berge.
Die Lieferung erfolgt frei Haus ab einem Bestellwert von netto EURO 290,-. Nachnahmegebühren gehen zu Lasten des Bestellers. Sollte HOFMANN nicht in der Lage sein, die bestellte Ware komplett auszuliefern, erfolgen
Nachlieferungen unabhängig vom Bestellwert stets kostenfrei.

5. Für originalverpackte bzw. unbenutzte Ware besteht bei Rücksendung innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung (Absendung innerhalb der Frist genügt), ein volles Rückgaberecht. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.
Kein Rückgaberecht besteht bei Sonderanfertigungen.

6. HOFMANN gewährt auf alle Elektrogeräte 1 Jahr Garantie. Längere Garantiezeiten sind bei den einzelnen Artikeln im Katalog gesondert angegeben. Liegt ein Garantiefall vor, kann HOFMANN den Artikel austauschen oder reparieren. Je nach Beschaffenheit des Mangels, erfolgt die Reparatur durch einen unserer Kundendienstpartner direkt beim Besteller oder bei uns im Hause. Bei Bedarf
wird ein Ersatzgerät gestellt.

7. Die gelieferte Ware bleibt bis zu Ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von HOFMANN. Hat HOFMANN zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung andere fällige Forderungen gegenüber dem Besteller, setzt sich der Eigentumsvorbehalt bis zum vollständigen Ausgleich auch dieser Forderung fort.

8. Gerichtsstand ist Jena, sofern der Kunde Kaufmann ist.

9. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.

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